Nachträgliche Verknüpfung von Einkaufsbelegen mit Versorgerverträgen

Rechnungen und Gutschriften im Nachgang mit kreditorischen Verträgen verknüpfen

Im Arbeitsalltag kann es vorkommen, dass zu einem bestehenden Versorgervertrag nachträglich eine Korrekturrechnung oder eine Gutschrift vom Versorger eingeht. Um diese Belege einem bestehenden kreditorischen Vertrag zuzuordnen, steht in den relevanten Einkaufsbelegen die Funktion „Kreditorischen Vertrag verknüpfen“ zur Verfügung. Diese Funktion ermöglicht eine nachträgliche manuelle Zuordnung, sofern eine automatische Verknüpfung über eine Dauerzahlung (wie bei Vorauszahlungsverträgen üblich) nicht erfolgen konnte.

Folgende Belegarten können nachträglich einem kreditorischen Versorgervertrag zugeordnet werden:

  • Einkaufsrechnung
  • Einkaufsgutschrift
  • Gebuchte Einkaufsrechnung
  • Gebuchte Einkaufsgutschrift

Die Zuordnung erfolgt jeweils direkt aus dem betreffenden Einkaufsbeleg heraus.

Vorgehensweise zur Verknüpfung

  • Öffnen des relevanten Einkaufsbelegs (z. B. Einkaufsrechnung oder Einkaufsgutschrift).
  • Aufruf der Schaltfläche „Kreditorischen Vertrag verknüpfen“.
  • Auswahl eines passenden kreditorischen Vertrags aus der angezeigten Liste.
  • Bestätigung der Auswahl zur Herstellung der Verknüpfung.

Nach erfolgreicher Zuordnung ist der Einkaufsbeleg mit dem ausgewählten Vertrag verknüpft.

Auswahl der kreditorischen Verträge

Beim Aufruf der Funktion wird eine Liste aller aktiven kreditorischen Verträge angezeigt, die:

  • zum aktuellen Datum nicht beendet sind und
  • derselben Zuständigkeitseinheit (ZE) zugeordnet sind wie der Einkaufsbeleg.

Dabei ist es unerheblich, welchem Objekt innerhalb der ZE der Vertrag zugeordnet ist. Zur besseren Übersicht kann die Vertragsliste zusätzlich nach Vertragsklassen gefiltert werden.

Hinweis

Die Verknüpfung erfolgt ausschließlich auf Ebene des Vertragskopfes. Eine Zuordnung zu einzelnen Vertragszeilen ist bewusst nicht vorgesehen, da Versorgerverträge aktuell keine mehreren Einkaufsbelege pro Vertragszeile unterstützen.

Entfernen einer bestehenden Verknüpfung

Wenn eine bestehende Verknüpfung zwischen einem Einkaufsbeleg und einem kreditorischen Vertrag entfernt werden soll, ist wie folgt vorzugehen:

  • Öffnen des betreffenden Einkaufsbelegs.
  • Aufruf der Funktion „Kreditorischen Vertrag verknüpfen“.
  • Entfernen der bestehenden Vertragszuordnung (z. B. durch Leeren des Feldes oder Auswahl der - Option „Verknüpfung entfernen“, abhängig von der Systemausprägung).
  • Speichern des Einkaufsbelegs.

Nach dem Speichern besteht keine Verknüpfung mehr zwischen dem Einkaufsbeleg und dem kreditorischen Vertrag.

Besonderheiten bei Vorauszahlungsverträgen

Handelt es sich bei dem ausgewählten Vertrag um einen Vorauszahlungsvertrag, wird folgende Meldung angezeigt:

„Die Verknüpfung zu einem kreditorischen Vertrag kann nicht mehr geändert werden, da es sich bei dem Vertrag um einen Vorauszahlungsvertrag handelt. Gegebenenfalls ist hier bereits eine Dauerzahlung erstellt worden. Eine Änderung der Verknüpfung ist in diesem Fall nur von der Dauerzahlung aus möglich und nur, wenn Sie die Funktion ‚Vertrag fortschreiben‘ aus der Dauerzahlung noch nicht ausgeführt haben.“

In diesem Fall gilt:

  • Die Verknüpfung erfolgt ausschließlich auf Vertragskopfebene.
  • Eine Änderung oder Neuverknüpfung ist nur über den Prozess aus der Dauerzahlung heraus möglich.
  • Eine Verknüpfung mit einzelnen Vertragszeilen ist ausschließlich über die Dauerzahlung vorgesehen.
Zuletzt geändert April 21, 2026: kred.-vertrag-test (3608069)