UVA Österreich
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Einführung
Die Funktionalitäten, die die Länderversion Österreich betreffen, sind in der RELion VAT Export Austria enthalten. Nachfolgend sind alle Anforderungen und Fehlerbehebungen nach Releaseversion dokumentiert.
Version 2.1.2.0
Das ist die erste Version, die mit RELion ONE kompatibel ist. Alle Funktionen wurden aus der Version für RE11 übernommen. Die Version ist auch Cloud-Ready, und sie ist mit Microsoft Business Central Online kompatibel.
Die UVA AT Extension ist auf Basis Business Central 23.4.
UVA Export Berichte
Die Ausgabe der XML/FDF-Dateien für die österreichische MwSt.-Abrechnung wurde umgesetzt. Die Berichte setzten auf den UVA-Vorgängen auf. Die MwSt.-Posten werden durch den Druck der MwSt.-Abrechnung bereits mit dem UVA-Vorgang verbunden.
UVA Zuständigkeitseinheitsfilter liefert eine Fehlermeldung Zeichen erhöhen
Die Zeichen wurden auf 1024 erhöht. Es können mehrere ZE´s mit angegeben werden.
Guthaben vom Finanzamt über RELion anfordern - Umsetzung
Die UVA wurde mit der Funktion Guthaben vom Finanzamt anfordern ergänzt. Folgende Einrichtung ist zu hinterlegen: Bei der Zuständigkeitseinheit im Inforegister Finanzamt hinterlegen Sie das Bankkonto für die Funktion Guthaben anfordern.
Auf der Request Page MwSt. Abrechnung nach ZE Österreich muss die Funktion Guthaben anfordern aktiviert werden.
Nach der Ausführung wird angezeigt, für wie viele Zuständigkeitseinheiten Guthaben angefordert wurde.
Version 2.2.0.0
Abgebende Steuernummer
Es ist nun möglich, eine verwaltende Zuständigkeitseinheit zu definieren, die die Steuererklärung abgibt.
Planbare MwSt.-Abbrechnung
Der Bericht MwSt.-Abrechnung nach ZE Österreich ist über planbar ausführbar.
BC-Online Version
Die Extension wurde BC-Online freigegeben.
Permission Set
Es wurde der Berechtigungssatz VAT Operator hinzugefügt.
Version 2.3.0.0
Organschaft Österreich umsetzen
Ausgangssituation
Für die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) stand die Funktionalität zur Abbildung einer Organschaft bislang nur für Deutschland zur Verfügung.
In Österreich war eine konsolidierte Meldung der UVA für Organschaften systemseitig nicht möglich. Kunden mit österreichischen Gesellschaften konnten daher die gesetzlichen Anforderungen zur Organschaft bei der UVA-Meldung nicht vollständig im System abbilden.
Auswirkung
- Die UVA-Meldung für österreichische Organschaften musste außerhalb des Systems oder mit manuellen Korrekturen erfolgen.
- Es bestand ein erhöhter manueller Aufwand sowie ein erhöhtes Fehlerrisiko bei der Ermittlung und Meldung der steuerlich relevanten Beträge.
- Eine einheitliche und konsistente Verarbeitung von Organschaften über Ländergrenzen hinweg war nicht gegeben.
Anpassung
- Die bestehende Organschaftslogik aus Deutschland wurde auf Österreich übertragen.
- Die Funktion zur Organschaft steht nun auch für die UVA-Meldung in Österreich zur Verfügung.
- Die Verarbeitung der UVA erfolgt für österreichische Organschaften konsolidiert über den Organträger.
- Länderspezifische Besonderheiten für Österreich wurden berücksichtigt und technisch umgesetzt.
- Die Anpassungen sind vollständig in die bestehende UVA-Logik integriert und erfordern keine abweichenden Prozessschritte gegenüber der bisherigen Bedienung.
Zusätzliche Hinweise
- Die Funktionalität steht ausschließlich für Mandanten mit aktivierter österreichischer Länderfunktion zur Verfügung.
- Bestehende Prozesse zur UVA-Erstellung bleiben unverändert und werden um die Organschaftsfunktion erweitert.
- Eine Prüfung der korrekten Einrichtung der Organschaft sowie der zuständigen Einheiten wird empfohlen.
UVA/Jahresumsatzsteuer - Differenz UVA Vorgangsdetails und MwSt.-Posten
Ausgangssituation
Bei der Erstellung der Jahres‑Umsatzsteuererklärung (J‑USt) kam es zu Cent‑Differenzen zwischen der generierten XML‑Datei und dem Formular U1. Ebenso bestand das Problem im U30-Formular.
Die Abweichungen resultierten aus unterschiedlichen Rundungslogiken zwischen den im System aggregierten Umsatzsteuerwerten und den formularbezogenen Summen. Diese Differenzen führten dazu, dass in einzelnen Fällen abweichende Zahllasten bzw. Gutschriften an das Finanzamt übermittelt wurden. Die Problematik trat wiederholt auf und betraf sowohl Über- als auch Unterzahlungen.
Auswirkung
- An das Finanzamt übermittelte Beträge konnten geringfügig von den im Formular ausgewiesenen Werten abweichen.
- Es entstanden Cent‑Differenzen auf Abgaben‑ und Verrechnungskonten, die sich in Festsetzungen und Zahlungen widerspiegelten.
- Tagessalden konnten nicht vollständig ausgeglichen werden, obwohl die erklärten Beträge inhaltlich korrekt waren.
- Eine manuelle Abstimmung zwischen XML‑Übermittlung, U1‑Formular und Finanzamtskonto war nur eingeschränkt möglich.
- Für Endanwender bestand ein erhöhtes Risiko von Rückfragen durch das Finanzamt sowie zusätzlicher Abstimmungsaufwand.
Anpassung
Die Berechnung der Umsatzsteuerbeträge für die Jahres‑USt wurde vereinheitlicht. Die gleiche Anpassung gilt für das U30‑Formular. Künftig werden identische Rundungslogiken verwendet für:
- die XML‑Erstellung,
- die Darstellung im U1‑Formular sowie
- die Darstellung im U30‑Formular.
Die Summenbildung erfolgt nun zentgenau und konsistent auf Basis der zugrunde liegenden Umsatzsteuerposten.
Jahresumsatzsteuer - Guthabens-XML Datei falsche Beträge
Ausgangssituation
Bei der Erstellung des Guthaben‑XML für die Jahreserklärung wurde bislang der Jahresbetrag herangezogen. Der im Rahmen der Umsatzsteuer tatsächlich geleistete Zahlungsbetrag wurde dabei nicht berücksichtigt. Dies konnte zu Abweichungen zwischen der XML‑Datei und den realen Zahlungsvorgängen führen.
Auswirkung
- Das Guthaben‑XML enthielt unter Umständen einen Betrag, der nicht dem tatsächlich gezahlten Wert entsprach.
- Eine korrekte Abbildung der Zahlungsrealität in der Jahreserklärung war dadurch nicht sichergestellt.
- Nachgelagerte Prüfungen oder Abstimmungen konnten erschwert werden.
Anpassung
- Das Guthaben‑XML verwendet bei der Erstellung für die Jahreserklärung nun den tatsächlichen Zahlungsbetrag.
- Die relevante Information wird aus den UVA‑Vorgangsdetails ermittelt.
- Die Differenz zwischen UVA‑Vorgangsdetails und MwSt.-Posten wird dabei korrekt berücksichtigt.
Zusätzliche Hinweise
Die Anpassung betrifft ausschließlich die Erstellung des Guthaben‑XML für die Jahreserklärung.
Bestehende Buchungen oder bereits erstellte XML‑Dateien werden durch die Änderung nicht rückwirkend angepasst. Für eine korrekte Datenbasis ist sicherzustellen, dass die Zahlungsbeträge in den UVA‑Vorgängen vollständig und korrekt erfasst sind.